Häufig Gestellte Fragen

  1. Welche Fahrsicherheitstrainings gibt es?
    Wir bieten Fahrsicherheitstrainings für wirklich alle Fahrzeug-Kategorien an, vom kleinsten Motorroller bis zum 40-Tonnen-Sattelzug mit Anhänger. Fragen Sie uns, oder schauen Sie sich unsere Kursformen hier auf unserer Seite an!
     
  2. Wie hoch sind die Kursgebühren?
    Das hängt natürlich von der Kursform und vom Trainingsplatz ab. Jede Kursbeschreibung hier enthält einen Schalter „Kursgebühren”.
     
  3. Wie sind die Preisvorteile für ADAC-Mitglieder?
    Kursteilnehmer mit einer persönlichen ADAC-Mitgliedschaft haben den einmaligen Storno- und Umbuchungskostenschutz inklusive.  Der Preisvorteil gegenüber Nicht-Mitglieder liegt bei 20,-€.
     
  4. Wie regelmäßig finden die Fahrsicherheitstrainings statt?
    Täglich an 361 Tagen im Jahr, außer am 1. Januar wegen des Restalkoholpegels der Teilnehmer und an einigen ganz, ganz heiligen Feiertagen. Das bedeutet natürlich nicht, dass jeder Kurs an jedem Tag stattfindet. Jedoch versuchen wir, Ihren Wünschen weitestgehend entgegen zu kommen.
     
  5. Können Menschen mit Behinderung an den Trainingskursen teilnehmen?
    Ja! Ein Handicap ist kein Handicap für die Kursteilnahme. Der adäquate Führerschein und das entsprechende Fahrzeug sollten vorhanden sein. Weisen Sie uns bitte bei der Anmeldung auf Ihr Handicap hin, damit wir in Ihrem Sinne organisatorisch aktiv werden können (Sitzplatz am Instruktorenpult – beispielsweise bei schlechtem Hören; Schulungs­raum im Erdgeschoß – bei einem Mobilitätsproblemen usw.).
     
  6. Wie lange im Voraus muss man sich zu einem Fahrsicherheitstraining anmelden?
    Wir empfehlen für einen Wochenendtermin 4 bis 6 Wochen, für einen Wochentagtermin (Mo - Fr) 2 bis 4 Wochen.  Bei Verfügbarkeit ist eine kurzfristigste Anmeldung natürlich möglich.
     
  7. Kann die Kursgebühr auch per Überweisung bezahlt werden?
    Im Regelfall buchen wir den Betrag bequem im Lastschriftverfahren ab oder Sie zahlen per PayPal. Sofern Sie auf eine Überweisung bestehen, kann eine Einbuchung bzw. die Absendung eines Gutscheines erst dann erfolgen, wenn der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist.
     
  8. Worin besteht der Unterschied zwischen einem Pkw Intensiv-, einem Pkw Kompakt- und einem Pkw Exklusiv-Training?
    Neben der Trainingsdauer (5,5 Stunden beim Kompakt-Training bis 8,5 Stunden beim Intensiv- und Exklusiv-Training) setzen wir bei dem Intensiv-Training Technik-Highlights wie die Hydraulikplatte und die elektronisch gesteuerten Wasserhindernisse ein. Mit dem Exklusiv-Training bieten wir Ihnen zudem ein ganz besonderes Training an: mit nur 8 Teilnehmern, können die Übungen besonders häufig gefahren werden und als Zusatzinhalt können Sie auf Wunsch unseren Überschlag-Simulator ausprobieren.
     
  9. Wie sind die Öffnungszeiten?
    Bürozeiten montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr, Samstags und sonntags geschlossen. Empfang montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr, Samstag und sonntags von 8.00 bis 13.00 Uhr. Vignetten, Videomaut und Freizeitpark-Tickets Verkauf montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr.                                                                                                       
  10. Wie komme ich zum ADAC Fahrsicherheitszentrum Grevenbroich?                                                                                                                                                                       Hier geht es zu den Anfahrtskizzen!                                                                                                                                                                                                                                                             
  11. Wie ist der Versicherungsschutz eines Teilnehmers beim Fahrsicherheitstraining und bin ich als Teilnehmer über meine eigene Versicherung geschützt?
    Allgemein ist es so, dass bei einem Fahrsicherheitstraining (nicht sportiven Training) die Versicherung, die man im Straßenverkehr besitzt, auch bei dem Training ihre Gültigkeit behält.
     
  12. Darf ich im Winter nur mit Winterreifen zum Fahrsicherheitstraining kommen?
    Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Jedoch gilt auch auf den ADAC-Trainingsplätzen die Allgemeine StVO. Dies bedeutet bezüglich der Winterreifen, dass eine situationsabhängige Winterreifenpflicht besteht: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung den Wetterverhältnissen anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung.
     
  13. Wie ist eine Terminverschiebung möglich?
    Grundsätzlich müssen Sie sich die Buchung eines Fahrsicherheitstrainings vorstellen wie die Buchung eines Platzes in einem Theater oder bei einem Konzert. Das bedeutet: erscheinen Sie nicht, bleibt Ihr Platz leer und die Kursgebühr ist verfallen. Eine Alternative ist natürlich immer einen Ersatzteilnehmer zu stellen, wobei Trainings, die auf einen Grundkurs aufbauen, nur dann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann, der ebenfalls bereits einen Grundkurs absolviert hat.
     
  14. Kann ein Beifahrer auch am Fahrsicherheitstraining teilnehmen?
    Das geht nur bei einigen Kursformen und bei vorheriger Anmeldung — fragen Sie uns gerne!
     
  15. Kann ein Besucher zum Fahrsicherheitstraining mitkommen?
    Besucher sind in unserem Hause herzlich willkommen, dürfen aber bei dem Kurs selbst nicht dabei sein. Ausnahme: siehe Punkt 14.
     
  16. Wie stark ist meine Reifenabnutzung bei einem Fahrsicherheitstraining?
    Sowohl die Reifen- als auch die Bremsenabnutzung tendieren bei den Fahr­sicherheitstrainings gegen Null, da wir nahezu alle Übungen auf Gleitflächen und/oder bewässerten Untergründen fahren.
     
  17. Findet das Fahrsicherheitstraining mit dem eigenen Fahrzeug (Pkw, Motorrad, Kleintransporter, Bus, Lkw etc.) statt?
    Ja, denn es ist sinnvoll, sein eigenes Fahrzeug kennen zu lernen. Keine Einschränkung gibt es beim Antriebskonzept, auch die Fahrer von Hybriden und Elektro-Fahrzeugen können in unseren Trainings alle Übungen fahren.
     
  18. Können zwei Personen mit nur einem Fahrzeug an einem Pkw- oder Motorrad-Fahrsicherheitstraining teilnehmen?
    Grundsätzlich ja, bei nahezu allen Kursen können sich zwei Teilnehmer ein Fahrzeug „teilen”, ohne dass die Anzahl der fahrpraktischen Übungen für die beiden abnimmt. Außer bei Motorrad-Trainings und den sportlichen Trainings wie: Drift & SportivSportiv-TrainingDrift-Training und Pkw Perfektions-Training 2.
     
  19. Darf ich das Pkw Intensiv-Training, auch ohne das Basis-Training absolviert zu haben, fahren?
    Ja, das Intensiv-Training ist ebenso wie das Basis-Training ein Grundkurs.
     
  20. Wieviel Personen sind in einer Gruppe?
    Je nach Kursform zwischen 8 und 18 Teilnehmern.
     
  21. Beinhalten die Ganztages-Trainings eine Mittagspause?
    Ja. Diese dauert in der Regel eine Stunde und wird in einem Restaurant verbracht (Speisen und Getränke im Kurspreis nicht enthalten). Sofern Sie nichts für ein Essen bezahlen möchten, dürfen Sie sich natürlich auch Ihre eigene Verpflegung mitbringen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass Sie die mitgebrachten Speisen und Getränke nicht im Restaurantbereich essen und trinken dürfen.
     
  22. Findet das Fahrsicherheitstraining auch statt, wenn es schneit bzw. bei schlechtem Wetter?
    Ja, wenn es schneit, freuen wir uns, denn dann brauchen wir Schnee nicht zu simulieren! Das Training findet nur dann nicht statt, wenn die Witterungsverhältnisse auf dem Trainingsplatz kein Training zulassen, was äußerst selten der Fall ist. Wenn Sie beispielsweise im tiefverschneiten Sauerland in einer morgens vereisten Nebenstraße am Berg wohnen und Ihnen eine Abfahrt nicht möglich ist, bedeutet das nicht, dass in der rheinischen Tiefebene das Training nicht stattfindet!
     
  23. Kann das Fahrsicherheitstraining mit einem Pkw durchgeführt werden, der kein ABS, ESP usw. hat?
    Selbstverständlich! In einem solchen Fall ist es noch wichtiger, dass Sie ein Training belegen, da wir Ihnen Handlungsabläufe beibringen, wie Sie auch ohne diese Sicherheitstechniken eine gefährliche Situation im Straßenverkehr bewältigen können.