Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil I: Bedingungen für Privatkunden / Firmenkunden

Teil II: Ergänzende Bedingungen für Fremdveranstaltungen und -vermietungen

Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der ABS Fahrsicherheits­zentrum GmbH oder dem ADAC Sicherheitstraining Klaus Ruppert (nachfolgend Veranstalter genannt) geschlossenen Veranstaltungsverträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und für den Fall, dass sie einmal nicht ausdrücklich beigefügt werden. Abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

Teil I:

1. Teilnahmebedingungen Privatkunden

1.1. Teilnahmeberechtigung
Privatpersonen sind nur teilnahmeberechtigt, wenn die Kursgebühr im Voraus bezahlt und/oder ein für die Kursform berechtigender Gutschein im Voraus zugesendet oder abgegeben wurde.

1.2. Gültiger Führerschein
Die Teilnahme ist nur Inhabern mit einer für das Trainingsfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Der Veranstalter kann verlangen, dass die Fahrerlaubnis vor Beginn der Veranstaltung vorgezeigt wird. Fahrerlaubnisinhaber des Modells „Begleitetes Fahren“ dürfen nur gemeinsam mit der eingetragenen begleitenden Person am Training teilnehmen.

1.3. Eigenes Fahrzeug / Mietfahrzeug
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nutzen die Teilnehmer für das gebuchte Training ihre eigenen Fahrzeuge. Sind Halter und Teilnehmer nicht identisch, obliegt es dem Teilnehmer, im Vorfeld der Veranstaltung das Einverständnis des Halters einzuholen. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbstverantwortlich. Eine Überprüfung des Fahrzeugs durch den Veranstalter findet nicht statt. Das Trainingsfahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein.

1.4. Zu beachtende Vorschriften
Die Teilnehmer haben sich während des Trainings diszipliniert zu verhalten. Während des Kurses ist den Anweisungen Folge zu leisten. Diese Anweisungen haben immer Vorrang. Ohne Erlaubnis darf eine Fahrbahn weder betreten, noch befahren werden. Auf dem gesamten Gelände gelten die Regeln der Straßenverkehrs­ordnung (StVO) und der Straßen­verkehrszulassungsordnung (StVZO).  Hierzu gehört auch ein striktes Rechtsfahrgebot auch auf den Verbindungsstrecken / Rückfahrstrecken. Das Gelände und auch einzelne Module verfügen über Sperrflächen, die während der Trainingskurse und Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden dürfen. Entsprechende Pläne sind einsehbar. Alle Trainingskurse werden in der Landessprache Deutsch durchgeführt.

1.5. Ausschluss vom Training
Der Veranstalter behält sich in folgenden Fällen vor, Teilnehmer vom Training auszuschließen:
a. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen oder die StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden.
b. Wenn der begründete Verdacht einer Fahruntüchtigkeit besteht, insbesondere durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen nicht.
c. Wenn ein Teilnehmer bedingt durch Sprach- / Übersetzungsprobleme den Anweisungen nicht oder nur unzureichend folgen kann. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht.

1.6. Winterreifen / Reifen mit Profil unter 1,6 mm / Nicht für das Fahrzeug zugelassene Reifen / Witterungsbedingte Änderung von Trainingsinhalten
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sein Fahrzeug so zu bereifen, dass eine durch die Reifen bedingte Gefährdung ausgeschlossen ist. Es obliegt nicht der Verantwortung des Kursleiters, einzelne Fahrzeugreifen auf ihre Eignung zu überprüfen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind – analog zu den Bestimmungen in der StVO bei Pkw Winterreifen oder sogenannte Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung „M+S“ und / oder dem Symbol mit der Schneeflocke mit den drei Bergspitzen Pflicht! Teilnehmer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneter Bereifung erscheinen, können von dem gebuchten Training ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Ersatz der Kursgebühr oder auf einen Ersatztermin besteht. Bei Lkw über 3,5 t und großen Bussen genügt es, wenn Winterreifen auf der Antriebsachse montiert sind. Auch Motorräder müssen bei Eis und Schnee mit Winterreifen ausgestattet sein. Der ADAC rät bei diesen Fahrzeugen aber ohnehin vom Fahren auf verschneiten oder vereisten Straßen ab. Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen, wenn es für die Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen gibt.

Für Schäden, die bei winterlichen Straßenverhältnissen entstanden sind und die ganz oder zum Teil darauf zurückzuführen sind, dass nicht geeignete Reifen genutzt wurden, können dazu führen, dass dem Teilnehmer eine Teilschuld oder die komplette Schuld an einem Schaden angerechnet werden kann.

Schäden, die ganz oder zum Teil darauf zurückzuführen sind, dass die Reifen eine Profiltiefe haben, die unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofil (1,6 mm Pkw / 2,0 mm Motorräder) liegen oder die nicht für das Fahrzeug zulässig sind, können zu denselben Folgen im Schadensfall führen.

1.7. Gurtpflicht
Während des praktischen Sicherheitstrainings besteht Gurtpflicht.

1.8.A Mitnahme von Begleitpersonen (Beifahrer oder Gäste) in Grevenbroich
Beifahrer begrüßen wir gerne in Grevenbroich. Nach Rücksprache werden Beifahrer gegen Gebühr (Preis laut jeweils aktueller Preisliste) in die Kurse eingebucht. Bitte beachten Sie, dass das Mindestalter für Grundkurse (Level 1) 16 Jahre beträgt.

Bei Aufbaukursen (ab Level 2) können nur volljährige Beifahrer eingebucht werden. Bei folgenden Trainings sind keine Beifahrer zugelassen: Der Trick mit dem Knie 1+2 / MINI Kompakt-Training. Beifahrer bzw. Sozia/Sozius sind mit der Entrichtung der o.g. Gebühr versichert, berechtigt, der Theorie zu folgen und auf dem Trainingsgelände die Gruppe zu begleiten. Sie dürfen auf dem Motorrad bzw. im Pkw mitfahren, jedoch das KFZ nicht selbst pilotieren.

Bei Frauengruppen sind nur weibliche Begleiter/Beifahrer zugelassen. Bei Junge-Fahrer-Trainings sind Begleiter über 25 Jahren aus pädagogischen Gründen nicht zugelassen, außer im Rahmen des notwendigen Begleiteten Fahrens für Teilnehmer zwischen 17 und 18 Jahren.

Kursteilnehmer können nach Rücksprache mit dem Veranstalter auch gerne Gäste ab dem 16. Lebensjahr zu den Kursen in Grevenbroich mitbringen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Gäste. Gäste bewegen sich auf eigenes Risiko, dürfen weder auf dem oder im Fahrzeug sitzen, noch der Theorie beiwohnen und auch nicht die Strecke betreten.

1.8.B Mitnahme von Begleitpersonen in Kaarst
Begleitpersonen, Beifahrer oder andere Gäste sind in Kaarst nicht erlaubt. Ausnahmen bestehen 1. im Rahmen des sog. „Begleiteten Fahrens“ für Teilnehmende zwischen 17 und 18 Jahren, sowie 2. für eine Dolmetscher-Tätigkeit für einen Teilnehmenden während des Trainings, jedoch nur nach vorheriger telefonischer Absprache!

1.9. Motorradschutzbekleidung
Teilnehmer von Sicherheitstrainings für Motorradfahrer verpflichten sich, komplette Motorradschutzbekleidung sowie einen nach der StVZO zugelassenen Helm, Motorrad- handschuhe und Motorradstiefel zu tragen.
Das Fehlen der Schutzbekleidung, auch in Teilen, führt zum Ausschluss vom Training; ein Anspruch auf einen Ersatztermin und/oder Rückerstattung der Kursgebühr besteht nicht.

1.10. Fahrsicherheitstrainings für Teilnehmer mit Behinderungen
Als behinderter Autofahrer sind Sie selbstverständlich herzlich willkommen. Buchen Sie bitte telefonisch bzw. persönlich im Fahrsicherheitszentrum und weisen Sie auf Ihr Handicap hin. Hierdurch können wir organisatorisch alles dafür tun, damit bei Ihrem Training ein barrierefreier Seminarraum und eine behindertengerechte Toilette zur Verfügung stehen.

1.11. Mitnahme von Kindern
Die Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist ohne Sondergenehmigung des Betreibers aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Eine Sondergenehmigung aus besonderem Grund kann am Kurstag in der Regel nicht mehr erteilt werden. Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können als Beifahrer zu den Trainings angemeldet werden.

1.12. Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet, weder im Fahrzeug, noch auf dem Trainingsgelände.

2. Vertragsabschluss Privatkunden

2.1. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
2.2. Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung durch Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Als Anmelder übernehmen Sie die Verpflichtungen aus dem Vertrag für sich und für die von Ihnen in der Anmeldung benannten Personen.
2.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Veranstalters zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
2.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so hat der Veranstalter Ihr Angebot nicht angenommen, sondern bietet Ihnen den Vertragsabschluss zu von der Anmeldung abweichenden Bedingungen an.
2.5. Der Veranstalter leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung, Abwicklung, die sorgfältige Auswahl der Lehrgangsleiter und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter ist berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Im Übrigen wird Abhilfe verweigert, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter behält sich vor, Kurse bis zu 5 Tage vor Kurstag abzusagen, wenn eine Mindestbelegung von 75 % nicht zustande gekommen ist. Der Veranstalter bietet dem Teilnehmer Ersatztermine an. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Gutscheinkauf von Privatkunden

3.1 Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer unserer Gutscheine beträgt zwei Jahre ab Ausstellungsdatum.

3.2 Widerrufsrecht und Rückabwicklung des Vertrags bei erfolgtem Widerruf
Bei einem telefonischen Kauf oder bei einem Kauf über die Internetseite des Veranstalters steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Der Widerruf muss in Textform und kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs.
Sind Sie bei Widerruf bereits im Besitz des zugeschickten Gutscheins oder erhalten ihn nach Absendung des Widerrufs, ist dieser zur Erfüllung des Widerrufs innerhalb von 2 Wochen an uns zurückzusenden. Die Beförderungskosten (z. B. Porto) des Gutscheins sind durch Sie zu übernehmen. Ihr Widerruf wird erst rechtskräftig, wenn der Original-Gutschein beim Veranstalter eintrifft.

4. Preise / Zahlung

Privatkunden
Die Leistungen erfolgen laut aktuellem Angebot. Es gilt die vom Veranstalter durch Internet, Prospekt oder Flyer veröffentlichte aktuelle Preisliste.

Zahlung Privatkunden
Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt 8 Wochen vor der gebuchten Veranstaltung, bei zeitnäherer Buchung sofort. Eine Einbuchung kann nur dann erfolgen, wenn der Teilnehmer die Genehmigung für einen Lastschrifteinzug in Höhe der Kursgebühr erteilt und/oder uns eine gültige Wertgutschein-Nummer nennt. Zum Ausgleich der Kursgebühr muss dem Veranstalter kurzfristig nach Buchung der Wertgutschein zugestellt werden. Für Lastschriften, die von der Bank des Teilnehmers nicht ausgeführt wurden (z.B. durch fehlende Kontodeckung), erhebt der Veranstalter eine Gebühr in Höhe von 10 Euro, die sich aus einer Gebühr der Hausbank des Veranstalters (bis 8,11 Euro) und einer Bearbeitungsgebühr zusammensetzt.

Zahlung bei der Buchung von Trainings mit Förderung durch die BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)

Die Zahlung der von der BGHM geförderten Trainings erfolgt durch die Beibringung einer gültigen und vollständig von Ihnen ausgefüllten Kostenübernahme-Erklärung der BGHM.

Die vollständig ausgefüllte Kostenübernahme senden Sie bitte innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Buchungsbestätigungs-Eingang an unsere Grevenbroicher Postanschrift: ADAC Fahrsicherheitszentrum, Elfgener Dorfstr. 1, 41515 Grevenbroich.

Zahlung Firmenkunden
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist nach Vertragsabschluss mit Firmen bis spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung 100 % des in der Bestätigung bzw. in dem Angebot ausgewiesenen Gesamtpreises zu leisten. Nach Durchführung der Veranstaltung erfolgt gegebenenfalls noch eine Endabrechnung. Alle unseren Firmen­kunden angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Veranstaltung gültigen gesetzlichen MwSt. Fremdleistungen berechnen wir mit einer Handling-Fee von 15 %.

Förderung durch Berufsgenossenschaften
Viele unserer Trainingskurse wurden als anerkannte Maßnahme zur Vermeidung von Verkehrsunfällen vom Deutschen Verkehrssicherheits-Rat (DVR) gesiegelt und werden daher von einer Reihe von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen finanziell bezuschusst.

Sofern wir als Umsetzer mit Ihrer Berufsgenossenschaft abrechnen sollen, erheben wir hierfür eine Gebühr von 5 Euro zzgl. USt. je gefördertem Teilnehmer. Bei geschlossenen Firmengruppen beträgt die Gebühr pauschal 60 Euro zzgl. USt. Diesen Betrag bringen wir von der auszuzahlenden Gesamtfördersumme in Abzug.

Zahlung bei der Buchung von Trainings mit Förderung durch die BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)

Die Zahlung der von der BGHM geförderten Trainings erfolgt durch die Beibringung einer gültigen und vollständig von Ihnen ausgefüllten Kostenübernahme-Erklärung der BGHM.

Die vollständig ausgefüllte Kostenübernahme senden Sie bitte innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Buchungsbestätigungs-Eingang an unsere Grevenbroicher Postanschrift: ADAC Fahrsicherheitszentrum, Elfgener Dorfstr. 1, 41515 Grevenbroich.

Mahngebühren Firmenkunden
Für Mahnungen, die auf Grund der Überschreitung von Zahlungsfristen erstellt werden, erheben wir eine Mahngebühr in Höhe von 15 Euro. Angebot, Vertragsschluss und Preisbindung Firmenkunden.

An etwaige Reservierungen hält sich der Veranstalter nur bis zu dem im Angebot genannten Zeitraum gebunden. Nehmen Sie innerhalb dieses Zeitraums das Angebot nicht an, so ist der Veranstalter berechtigt, anderweitig zu verfügen. Individualabreden, Nebenabreden und Zusicherungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter Vertragsbestandteil. An unsere angebotenen Preise halten wir uns 6 Wochen gebunden.

5. Trainingsfahrzeuge Privatkunden
Trainingsfahrzeuge können vom Veranstalter nach Verfügbarkeit und Voranmeldung gegen zusätzliche Vergütung gestellt werden. In diesem Fall gelten hinsichtlich der Zurverfügungstellung des Fahrzeugs gesonderte Bedingungen, die dem Teilnehmer zusätzlich ausgehändigt werden. Soweit nicht anders geregelt, erfolgt die Nutzung eines Leihfahrzeugs auf Risiko des Leihenden. Der Leihende haftet für alle durch ihn verursachten Schäden, soweit diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters verursacht wurden.

6. Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden für Privatkunden
Vor Beginn der Veranstaltung kann der Kunde seine Teilnahme stornieren oder nach Absprache umbuchen. Die Umbuchungs- oder Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. In diesem Falle kann der Veranstalter folgende Stornogebühren berechnen:

Privatkunden

  • Stornierung ab 28 Tage vor Kurstermin 30 % des Kurspreises als Umbuchungs- oder Stornogebühr
  • Stornierung ab 14 Tage vor Kurstermin 50 % des Kurspreises als Umbuchungs- oder Stornogebühr
  • Stornierung ab 7 Tagen vor Kurstermin 100 % des Kurspreises als Umbuchungs- oder Stornogebühr

Entscheidend ist der Zugang der Stornierung beim Veranstalter.

Bei Nichtteilnahme oder deutlicher Verspätung des Teilnehmers an einem gebuchten Kurs entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Eine deutliche Verspätung liegt dann vor, wenn der Kursleiter einschätzt, dass die Verspätung zu einer Gefährdung des Teilnehmers, anderer Teilnehmer oder Sachen führen könnte, weil dem verspäteten Teilnehmer Kenntnisse fehlen, die vor seiner Ankunft vermittelt wurden.

Unser Tipp:
Die Übertragung eines gebuchten Trainingsplatzes an einen von Ihnen genannten Ersatzteilnehmer ist bei verschiedenen Kursen (Grundkurse) jederzeit ohne Bedingungen und Stornierungsgebühren möglich. Bei allen weiterführenden Kursen (z.B. Aufbau-Perfektionstrainings) muss ein Ersatzteilnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit er zugelassen werden kann. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem Veranstalter sei ein geringerer Schaden als in den Stornobedingungen bezeichnet, entstanden.

Bei einigen Kursformen haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, bei der Buchung einen Stornierungs-/Umbuchungskostenschutz abzuschließen (Preis laut jeweils aktueller Preisliste). Dieser Kostenschutz tritt in Kraft, wenn Sie bei nachfolgenden unvorhersehbaren Ereignissen nicht am Kurs teilnehmen können: Unfall, unerwartet schwere Erkrankung oder Schaden am Fahrzeug, mit dem Sie an dem Kurs teilnehmen möchten. Andere unvorhersehbare Ereignisse sind von diesem Schutz nicht abgedeckt. Der Stornierungs- / Umbuchungskostenschutz ist ausschließlich für Privatteilnehmer abschließbar und gilt nicht für Firmenkunden oder sogenannte Veranstaltungsgemeinschaften und auch nicht bei Einzelteilnehmerbuchungen von Firmenkunden.

Mit Zahlung der Prämie ist eine einmalige Umbuchung / Stornierung wie oben beschrieben abgedeckt. Ein Nachweis (z. B. Attest bei Krankheit, oder Werkstattbericht bei defektem Fahrzeug) ist zu erbringen, um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können. Schlechtes Wetter stellt keinen Grund dar, kostenfrei auf einen anderen Termin umzubuchen.

Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang beim Veranstalter. Bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Stornierung muss der volle Teilnahmepreis bezahlt werden.

Gutscheine können nicht gegen Bargeld umgetauscht werden.

Bestellungen über Fernkommunikationsmittel wie Internet und Telefon
Nach § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB unterliegen Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung nicht dem 14-tägigen Widerrufs- und Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz, wenn diese zu einem genauen Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen sind.

Firmenkunden
Gerne bieten wir für die Vorplanung von Firmenveranstaltungen, Events und Exklusivanmietungen Vorbesichtigungen an; diese berechnen wir ab dem dritten Besichtigungstermin zu einer Veranstaltung mit € 100,- /Std. pro Person.

Der Veranstalter behält den Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Preis, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden. Treten Firmenkunden vom Vertrag zurück oder buchen verbindlich gebuchte Termine um, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung berechnen oder mindestens eine Entschädigung gemäß folgender Aufstellung verlangen:

  • zwischen dem 100. und 81.Tag vor der Veranstaltung 30 %
  • zwischen dem 80. und 61. Tag 50 %
  • zwischen dem 60. und 31. Tag 80 %
  • ab dem 30. Tag vor der Veranstaltung 100 % des Veranstaltungspreises


Für die Berechnung der Umbuchungs- oder Stornogebühr ist der Termin des verbindlich gebuchten bzw. ersten Veranstaltungstages, 0:00 Uhr, maßgebend. Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem Veranstalter sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden, als die in Ansatz gebrachten Stornopauschalen. Umbuchungs- und Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Der Veranstalter ist berechtigt, die Umbuchungs- oder Stornogebühr gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.

Der unter Punkt 6. aufgeführte Stornierungs- / Umbuchungskostenschutz ist für Firmenkunden nicht abschließbar, auch nicht bei Buchung einzelner Teilnehmerplätze.

7. Veranstaltungsabsage/-verlegung und Kündigung durch den Veranstalter

Privatkunden
Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 3 Tage vor dem Training oder bei extremen Witterungsverhältnissen bis zum Trainingstag, das Sicherheitstraining abzusagen, abzubrechen oder mit Einverständnis der Teilnehmer auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Bei Absage bietet der Veranstalter einen Ersatztermin an, oder erstattet auf Wunsch die volle, bereits gezahlte Trainingsgebühr. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aus oben genannten Gründen kann der Veranstalter für bereits erbrachte Trainingsleistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises verlangen. Ein weitergehender Schadensersatz wie Anfahrt-, Übernachtungskosten etc. ist ausgeschlossen.

Firmenkunden
Der Veranstalter behält sich das Recht einer Terminverlegung aus zwingenden Gründen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn vor.

8. Leistungsstörungen Privatkunden
Der Veranstalter verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und Durchführung des Fahrsicherheitstrainings. Er haftet für Schäden, die dem Teilnehmer durch schuldhafte Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstehen. Der Schadensersatz ist hierbei für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden auf die Höhe des Kurspreises beschränkt.

9. Haftung für Personen- und Sachschäden Privatkunden und Firmenkunden
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei dem Sicherheitstraining um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt. Die Teilnahme an einem Sicherheitstraining erfolgt daher auf eigenes Risiko. Hat der Veranstalter nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen für einen Sachschaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Der Veranstalter haftet nicht für die durch Dritte oder andere Teilnehmer zugefügten Personen- bzw. Sachschäden. Ausgeschlossen ist zudem die persönliche Haftung für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit der Eigentümer des Geländes auf dem das Training durchgeführt wird oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Mit Abschluss des Teilnahmevertrages am Kurs verzichten die Teilnehmer gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch eine Versicherung auszugleichen sind, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer in Fällen, in denen das Fahrzeug des Schädigers pflichtwidrig nicht versichert ist.
Für von Ihnen oder Ihren Veranstaltungsteilnehmern verschuldete Sachschäden behalten wir uns vor, selbst die erforderlichen Reparaturaufträge zu vergeben und Ihnen die hieraus entstehenden Reparaturkosten zur Erstattung aufzugeben.

10. Fotos und Filmmaterial
Alle Teilnehmer,  Veranstaltungsgäste und Kunden erklären ihr Einverständnis, dass im Auftrag der ABS Fahrsicherheitszentrum GmbH / ADAC Sicherheitstraining Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen/Trainingskursen aufzeichnet werden dürfen. ABS Fahrsicherheitszentrum GmbH / ADAC Sicherheitstraining ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dies zu eigenen Werbezwecken im Sinne des Kunsturhebergesetz – KuG § 23 Abs. 1 Nr. 2 zu verwenden. Gleiches gilt für Aufnahmen, für die eine konkludente Einwilligung vorliegt.

Alle Teilnehmer,  Veranstaltungsgäste und Kunden müssen vor Veranstaltungs-/Trainingsbeginn schriftlich darlegen, wenn sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind.

Alle Teilnehmer,  Veranstaltungsgäste und Kunden dürfen Ihrerseits unter Wahrung des Kunsturhebergesetzes und der Social-Media-Netiquette  Foto-, Ton- und Filmaufnahmen im Rahmen von Trainingskursen und Veranstaltungen aufzeichnen. Die Veröffentlichung ist jedoch stets ausschließlich Veranstaltungs-/Trainingsbezogen erlaubt, die kommerzielle Nutzung ist ebenso wie Verunglimpfung untersagt.

Untersagt sind darüber hinaus Aufnahmen von einzelnen Personen (Recht am eigenen Bild), wenn hierfür keine Erlaubnis vorliegt.

Das Hausrecht steht über etwaigen anderslautenden Vereinbarungen von Veranstaltern auf dem Veranstaltungsgelände der ABS Fahrsicherheitszentrum GmbH / ADAC Sicherheitstraining.

11. Datenschutz
Der Veranstalter ist berechtigt, im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführungen einer Veranstaltung zu erheben und zu verarbeiten, ggf. die dazu erforderlichen Daten einer vorhandenen Mitgliedschaft zu nutzen.

Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung in Fragen der Verkehrssicherheit gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte außer dem ADAC weitergegeben werden. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten zur Beratung und Betreuung kann jederzeit widerrufen werden. Eine versehentlich, ohne besonderes Einverständnis des Teilnehmers versandte Werbepost berechtigt den Teilnehmer nicht, Schadensersatz­ansprüche zu erheben, oder eine Unterlassungserklärung mit Strafandrohung zu fordern.

Die Bearbeitung der Anmeldedaten erfolgt gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name sowie die Anschrift in einer Teilnehmerliste aufgeführt werden und dass der Veranstalter ihn per E-Mail über weitere Seminarangebote informieren darf. Die Teilnehmerliste ist Bestandteil der Veranstaltungsunterlagen.

12. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist Gerichtsstand Grevenbroich oder dem Grevenbroich nächstgelegenen, zuständigen Gericht. Soweit dies nicht zulässig ist, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

13. Geschlechtsneutralität
Bei allen unseren Veranstaltungen beachten wir die Persönlichkeitsrechte unserer Teilnehmer, weil wir alle Menschen sind. Niemand wird aufgrund seines Geschlechtes, seiner Hautfarbe und/oder seiner Religionszugehörigkeit benachteiligt oder bevorzugt behandelt.

14. Schlussbestimmungen
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und formularmäßige Einkaufsbedingungen des Auftraggebers / Bestellers werden nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Sollte der Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner geschlossen werden, so findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
 

Teil II: Ergänzende Bedingungen für Fremdveranstaltungen und -vermietungen:

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu den o. g. Bedingungen für den Fall, dass unsere Trainingsflächen von Fremdveranstaltern genutzt wird.

2. Verwendung des ADAC-Logos
Jegliche Verwendung des Namens sowie geschützter Kennzeichen des ADAC e.V. und der ABS Fahrsicherheitszentrum GmbH bedarf jeweils vorher der Vorlage und deren schriftlicher Genehmigung durch die ABS Fahrsicherheitszentrum GmbH oder ADAC Sicherheitstraining Klaus Ruppert.

3. Versicherungsschutz
Die Mieterin ist verpflichtet, für die von seiner Veranstaltung ausgehenden Gefahren geeignete Versicherungen, insbesondere eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und den Abschluss einer solchen Versicherung vor Beginn der Veranstaltung auf Verlangen nachzuweisen.

4. Leistungsstörungen
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Die Vermieterin behält sich das Recht einer Terminverlegung aus zwingenden Gründen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn vor.

5. Haftung
Bei Fremdveranstaltungen geht die Vermieterin kein Rechtsgeschäft mit den Veranstaltungsteilnehmern ein und ist frei von jeder Haftung aus der Geschäftsbeziehung zwischen Fremdveranstalter und Teilnehmer. Der Betreiber instruiert die Mieterin ausführlich hinsichtlich der Benutzung der gemieteten Sache. Die Mieterin stellt die Vermieterin zudem frei von allen Ansprüchen, die Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbesondere in Bezug auf Ankündigung, Organisation und Durchführung der Fremdveranstaltung gegen die Vermieterin geltend machen. Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die der Mieterin oder den Teilnehmern durch höhere Gewalt entstehen. Die Mieterin gewährleistet der Vermieterin, dass alle Teilnehmer, die innerhalb der Veranstaltung Fahrer eines Kraftfahrzeugs sind, eine gültige Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrzeugklasse besitzen.

Das Gelände und auch einzelne Module verfügen über Sperrflächen, die während der Trainingskurse/Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden dürfen. Entsprechende Pläne sind einsehbar.

6. Fremdcaterer
Fremdcaterer sind im Fahrsicherheitszentrum Grevenbroich nicht zugelassen, soweit nicht eine Sondervereinbarung mit der Vermieterin getroffen wurde.

7. Anmietungen für Berufskraftfahrer-Ausbildungsmaßnahmen und Berufskraftfahrer-Weiterbildungsmaßnahmen
Die Mieterin verpflichtet sich, Modul- und Seminarraumanmietungen, die unter die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) fallen, bei einer Anfrage zu nennen, da diese mit höheren Mietgebühren angeboten werden. Die Vermieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass Trainings, die von der Mieterin nach dem BKrFQG abgehalten werden und in der Terminliste oder der separaten Buchung von der Mieterin im Vorfeld nicht als Training nach der BKrFQG gekennzeichnet sind, nachträglich, auch bei Vorliegen einer Terminbestätigung von der Vermieterin, zu jedem Zeitpunkt abgesagt werden können. In jedem Fall berechnet die Vermieterin auch nachträglich die dafür vorgesehenen höheren Mietgebühren und eine zusätzliche Strafgebühr in Höhe von € 2.500,-.

8. Hospitality
Jede Form von Hospitality im Zusammenhang mit der vom Mieter durchgeführten Veranstaltung ist vorher mit der Vermieterin abzustimmen.

Stand: 14. März 2024