Fahren ohne Führerschein

Der Verkehrsübungsplatz in Kaarst bietet den Fahranfängern (ab 16 Jahre für Pkw) viele Möglichkeiten, sämtliche in der Stadt vorkommende Fahrsituationen zu üben. Auf dem Gelände bieten sich dem Fahranfänger folgende Übungssituationen:

 

  • Anfahren am Berg (7%)
  • Lichtzeichenanlagenbetrieb (Ampel)
  • Kreisverkehr
  • Einbahnstraßen
  • Sackgassen
  • Viele individuelle "Einparkmöglichkeiten"
  • Alle Straßen sind asphaltiert

 

Mehr Informationen >

Junge Fahranfänger

Junge Fahranfänger sind überdurch­schnittlich häufig an Verkehrsunfällen beteiligt. Um das Unfallrisiko dieser Personengruppe zu reduzieren, muss nach Ansicht von Verkehrsexperten die herkömmliche Führerscheinaus­bildung wesentlich ergänzt werden. Wie das am besten geschehen soll, wird derzeit lebhaft diskutiert. Am 1. Januar 2004 startet, zunächst als Modellversuch für sechs Jahre, die sogenannte „Zweite Ausbildungsstu­fe”. In Konkurrenz dazu steht das von einigen Bundes­ländern favorisierte Modell „Begleitetes Fahren mit 17”. Hierfür wurde vom Bundesverkehrs­ministerium ebenfalls ein Versuch genehmigt, für dessen Umsetzung jetzt die notwendigen ge­setzlichen Rahmenbedingungen geschaffen wer­den müssen.

Der ADAC begrüßt die Einführung einer zweiten Stufe der Fahrausbildung. Danach werden Fahranfänger rund sechs Monate nach dem Führerschein­erwerb auch an einem Fahrsicherheits­training teilnehmen, wo sie in Theorie und Praxis das richtige Verhalten in Gefahrensituationen üben. Nach An­sicht des ADAC wird dies zur Ver­besserung der Unfallbilanz der 18- bis 25-jährigen beitragen.

Der sogenannte Führerschein mit 17 ist aus ADAC-Sicht insgesamt unzureich­end, weil er sich lediglich darauf be­schränkt, die Fahrpraxis zu erweitern. Außerdem reicht die Aufsicht des Begleiters sicherlich nicht aus, um die höhere Risikodisposition eines Fahranfängers zu kompensieren, zumal der Begleiter nicht in das Fahrgeschehen eingreifen kann. Außerdem wird je nach Inanspruchnahme des „begleiteten Fah­rens mit 17” die Risikogruppe der jungen Fahranfänger um einen mehr oder weniger großen Teil der 17-jährigen vergrößert. Vor diesem Hinter­grund muss sogar ein zumindest vorüber­gehender Anstieg der Unfall­risiken von Fahranfängern befürchtet werden.

Ziel des Modells „Zweite Ausbildungs­stufe” dagegen ist es, mit gezielten, auf die Defizite von Fahr­anfängern zugeschnittenen Trainingsmaßnahmen, die jugendspezifische Risikobereitschaft und Selbstüber­schätzung zu minimie­ren. Mit Hilfe der sogenannten Gefah­renlehre werden sie dazu gebracht, riskante Situationen frühzeitig zu erahnen und damit zu vermeiden. Praktische Übungen zeigen ihnen, wie sie ihr Fahrzeug beherrschen können, wenn sie trotzdem in eine heikle Situation geraten.

Nach Auffassung des ADAC sollten auf Grund des unverändert weit überdurch­schnittlichen Unfallrisikos der Fahran­fänger alle vernünftigen Vorschläge aufgegriffen und ausprobiert werden. Sie sollten allerdings zielführend sein. Deshalb setzt sich der ADAC besonders für die 2. Stufe der Fahrausbildung ein, mit dem Ziel, diese zur Pflicht zu machen. Er wird deswegen bundesweit die fahrpraktische Fortbildung im Rahmen des Modellversuchs umsetzen.