Lkw Sozialvorschriften
Modul 2 – ADAC Lkw (Sozial-)Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Ziel des Seminars ist die Vermittlung von Kenntnissen der (sozial-) rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, des Arbeitszeitgesetzes sowie der Vorschriften für den Güterkraftverkehr.
Immer im Mittelpunkt: Die Verkehrssicherheit. Immer dann, wenn Ruhezeiten nicht vollständig eingehalten, Pausen gar nicht eingelegt werden, erhöht sich das Risiko eines Unfalls; die Müdigkeit wirkt sich negativ auf die Konzentration aus.
Immer im Blick: Die Wettbewerbsharmonisierung. Die Regeln für die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sind europaweit einheitlich. Es besteht daher eine Verbindlichkeit für alle Transportunternehmen. Auch schaffen die Richtlinien eine höhere Flexibilität für Unternehmen und Fahrer.
- (EG-) Sozialvorschriften
- Umgang mit Kontrollgeräten
- Lenk- und Ruhezeiten
- Arbeitszeit für das Fahrpersonal
- Arbeitszeitgesetz
- Vorschriften für den Güterverkehr, gewerblicher Güterverkehr, Frachtvertrag
- Die Kursinhalte decken die Kenntnisbereiche 2.1 und 2.2 der BKrFQV ab
Hinweise
Die Teilnehmerzahl liegt bei 12 bis max. 25 pro Gruppe.
Der gültige Führerschein ist vor Ort vorzulegen; im Anschluss an das Training erhalten die Teilnehmer eine Urkunde als Bestätigung für die Teilnahme am Training und Lehrmaterial vom Verlag Heinrich Vogel.
Informationen rund um das Thema Berufskraftfahrerweiterbildung, Förderung und Ausnahmen liefern u.a. nachfolgende Seiten:
https://www.eu-bkf.de/de/home/bkrfqg/ausnahmen.htm
https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Rechtsvorschriften/Qualifikation-Weiterbildung/qualifikation_weiterbildung.html
https://www.eu-bkf.de/de/index.htm
Erstes Training: Der qualifizierte Einstieg in die ADAC-Trainingswelt, die Voraussetzung für Folge-Trainings.
Erstes Training: Der qualifizierte Einstieg in die ADAC-Trainingswelt, die Voraussetzung für Folge-Trainings.