Verkehrsübungsplatz Kaarst
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Verkehrsübungsplatz Kaarst
Du möchtest dich fit machen für die Führerscheinprüfung?
Sie sind nach Führerscheinerwerb jahrzehntelang nicht gefahren und möchten nun Praxiserfahrungen sammeln?
Dann sind Sie, seid Ihr bei uns genau richtig: Üben abseits des öffentlichen Straßenverkehrs im Schutzraum des ADAC Verkehrsübungsplatzes.
Der Verkehrsübungsplatz Kaarst bietet Kreuzungen, Ampeln, eine Steigung für das „Anfahren am Berg” und auch einen kleinen „Schilderwald”. Bei den Übungsfahrten gewinnt man an Fahrvertrauen und entwickelt das Feingefühl für Gas, Bremse und Kupplung.
Und ganz eindeutig helfen die Übungsfahrten auch dabei, die Fahrschulkosten zu senken.
Der Verkehrsübungsplatz Kaarst macht es möglich
Fahren üben mit und ohne Führerschein
Der Verkehrsübungsplatz in Kaarst bietet jedem Fahranfänger (ab 14 Jahre für Mofa/Roller/Leichtfahrzeug bis 25 km/h, ab 15 Jahre für Motorrad und ab 16 Jahre für Pkw) aber auch Führerscheinbesitzern ohne oder mit nur sehr wenig Fahrpraxis die Möglichkeit, unterschiedliche Fahrsituationen zu üben, die so oder sehr ähnlich auch im Realverkehr vorkommen.
Auf dem asphaltierten Übungsgelände befinden sich folgende Streckenabschnitte:
- Bergpassage (7%)
- Kreuzung mit Lichtzeichenanlage/Ampel
- Kreisverkehr
- Einbahnstraßen
- Sackgassen
- Parkbuchten
Ob Du für die Führerscheinprüfung übst oder Sie sich nach jahrelanger Fahrabstinenz nun doch von der Beifahrerposition hinters Lenkrad setzen wollen, wir geben Euch und Ihnen dazu den idealen Übungsplatz.
Fahrkarten
Einzel- und Zehnerkarten für die Nutzung des Verkehrsübungsplatzes können auch als Gutschein erworben werden.
Gebühren | ADAC-Mitglied | Nicht-Mitglied |
1 Stunde | 18,00 € | 20,00 € |
jede weitere angefangene halbe Stunde | 9,00 € | 10,00 € |
10er Karte | 162,00 € | 180,00 € |
Geschenkgutschein | 18,00 € | 20,00 € |
Nur Barzahlung! Die Zahlung per EC-Karte oder Kreditkarte ist auf dem Verkehrsübungsplatz nicht möglich. |
Öffnungszeiten
Pkw
Mo - Fr 14.00 - 20.00 Uhr
Sa, So und Feiertag 10.00 - 19.00 Uhr
In den NRW-Ferien ist der Verkehrsübungsplatz werktags ab 13.00 Uhr geöffnet.
Zum Üben mit dem Pkw/Motorrad keine vorherige Anmeldung notwendig.
Motorrad (ab 1. April bis 31. Oktober)
Mo, Di und Do 18.30 - 20.00 Uhr
gilt nicht an Feiertagen!
Caravan / Wohnwagen / Wohnmobile
Nicht an Wochenenden bzw. Feiertagen und ausschließlich nach telefonischer Anfrage.
Geschlossene Tage
Samstag, 05.10.24
Sonntag, 06.10.24
Achtung: für Fahranfänger nicht komplett nutzbar
Sonntag, 13.10.24
Montag, 14.10.24
Samstag, 19.10.24
Sonntag, 20.10.24
Freitag, 25.10.24
Sonntag, 27.10.24
Mittwoch, 30.10.24
Kontakt & Platzadresse
Anschrift
Verkehrsübungsplatz Kaarst
Broicherseite 7a
41564 Kaarst
Telefon: 02131 - 54 12 10
Kontaktformular >
Wegbescheibung
A 52 Abfahrt Nr. 12 Kaarst, Meerbusch, Osterath; an der Kreuzung links der Beschilderung "Verkehrsübungscentrum" folgen.
Routenplaner >
Zusatzinformation
An der Autobahnabfahrt Nr. 12 (Ampel) Links abbiegen; nächste Möglichkeit rechts (Richtung Büderich), ca. 2,2 km geradeaus und 2. Möglichkeit rechts abbiegen an einer Bushaltestelle. Die Straße heißt Broicherseite. Nach ca. 400 m auf der rechten Seite befindet sich das Gelände.
Platzordnung
- Das Kaarster Verkehrsübungszentrum stellt eine Anlage dar, auf der dem Hausherrn das Recht vorbehalten ist, den Besucherkreis zu beschränken oder das Üben von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen. Dazu gehören z.B. die Beschränkung der Benutzungsdauer bei zu starkem Andrang oder die Schließung von Teilstrecken.
- Jeder, der in das Verkehrsübungszentrum einfährt, erkennt damit die verbindliche Platz- und Betriebsordnung an. Die Benutzung des Übungszentrums erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Platzbetreibers.
- Das Mindestalter des Fahrers im Bereich Pkw beträgt 16 Jahre, im Bereich Motorrad 15 Jahre und im Bereich Mofa/Roller/Leichtfahrzeug bis 25km/h ab 14 Jahren. Nicht volljährige Fahrer benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten, um das Verkehrsübungszentrum nutzen zu können. Eine Begleitperson muss zwingend im Pkw Bereich auf dem Beifahrersitz sitzen und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Ein Befahren des Geländes durch nicht berechtigte Personen ist strengstens verboten und erfolgt auf eigenes Risiko. Dies gilt ebenso, wenn die Begleitperson nicht auf dem Beifahrersitz mitfährt.
- Eine Änderung der Öffnungszeiten, z.B. wegen Durchführung von Arbeiten etc., ist vorbehalten. Diesbezügliche Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang am Platz.
- Die Gebühr für die Benutzung des Platzes ist für eine Stunde im Voraus zu entrichten. Dabei wird eine Fahrkarte (Benutzerkarte) ausgehändigt, die ausgefüllt als Quittung für den hinterlegten KFZ-Schein dient. Bei Verlust der Fahrkarte wird eine Gebühr in Höhe von € 50,- erhoben. Von Personen, die das Verkehrsübungszentrum ohne Lösen einer Fahrkarte und Bezahlung befahren ("Schwarzfahrer"), wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,- erhoben. Unabhängig von der Bearbeitungsgebühr erfolgt ausnahmslos eine Strafanzeige und ein Platzverweis in Zusammenhang mit einem Platzverbot.
- Der Platz darf nur mit zugelassenen und verkehrssicheren Fahrzeugen benutzt werden (keine roten Überführungs- und Händlerkennzeichen).
- Wegen der bestehenden Unfallgefahren ist im Übungsgelände das Verlassen des Fahrzeuges oder das Begehen der Fahrbahnen nicht gestattet. Kurze Rastpausen sind nur auf den Parkplätzen möglich und zulässig.
- Auf dem Übungsgelände gelten die Bestimmungen der StVO. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Zu schnelles Fahren oder Überholen wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet. Auf eine Rückerstattung der Benutzungsgebühr besteht bei Verstößen gegen die Platz- und Betriebsordnung kein Anspruch.
- Alle auftretenden Beschädigungen sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden.
- Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis ohne Erstattung der Benutzungsgebühr.
- Bei allen Schäden mit anderen Fahrzeugen muss die Schadensforderung dem Verursacher gegenüber geltend gemacht werden. Der Halter des Platzes hat auf die Schadensregulierung keinen Einfluss und scheidet hierfür von vornherein aus. Das Aufsichtspersonal ist jedoch bei der Aufnahme der Schadenanzeige für den Haftpflichtversicherer behilflich.
- Jede gewerbliche Tätigkeit Dritter im Bereich des Verkehrsübungszentrums bedarf einer Genehmigung.
- Achtlos weggeworfene Abfälle werden gegen Gebühr entsorgt. Die Mindestgebühr beträgt € 15,-
- Für alle nicht im Rahmen dieser Platz- und Betriebsordnung aufgeführten Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Benutzungsgebühr wird pro angefangene Stunde berechnet und kann in unserem Aushang eingesehen werden. Überschreitung einer weiteren angefangenen Stunde von mehr als 5 Minuten führt zur Berechnung von einer halben Stunde.
- Bitte beachten Sie, dass das komplette Gelände videoüberwacht wird!
Mehr Transparenz im Datenschutz - Neue Datenschutzhinweise und AGB
Uns sind die Sicherheit und der Umgang mit Ihren persönlichen Daten besonders wichtig. Daher haben wir unsere Datenschutzerklärung weiter verbessert und entsprechen damit den hohen Standards der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO), welche zum 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.
Wie profitieren Sie davon?
Der Veranstalter ist berechtigt, im erforderlichen Umfang, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme und Benutzung des Verkehrsübungsplatzes zu erheben und zu verarbeiten.
Die Daten sind entsprechend der gesetzlichen Vorschriften, nie unbeaufsichtigt. Sie werden im Nachgang, gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, unter Verschluss eingelagert und nach deren Ablauf ordnungsgemäß der Vernichtung zugeführt.
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
Bei Fragen erreichen Sie uns
Montag – Freitag von 08.00 – 17.00 Uhr unter: 02181 - 7570 222
Impressum
ADAC Sicherheitstraining
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41515 Grevenbroich
Tel.: 02181 - 7570222
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Rechtliches
Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach der EU-Verordnung 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
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