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Zuschüsse Lkw

Bundesamt für Güterkraftverkehr

Aus- und Weiterbildung für den Arbeitsplatz Lkw-Fahrer:

Informationen zur Förderperiode 2012

Wichtiger Hinweis:

Die Antragsfrist zur Förderperiode 2012 beginnt mit dem 01.10.2011 und endet am 15.01.2012. Anträge für Maßnahmen, die ab 01.01.2012 begonnen werden, können in diesem Zeitraum gestellt werden. Die Anträge müssen bis zum 15.01.2012 beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen sein.

Bitte beachten Sie auch:

Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Die Anträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrages oder Ausbildungs- vertrages zu werten.
Quelle & weitere Infos: www.bag.bund.de

Berufsgenossenschaften

Zahlreiche Berufsgenossenschaften bezuschussen unser Fahrsicherheitstraining. Mit diesem vermeiden Mitarbeiter aller Branchen effektiv Ausfallzeiten durch weniger Unfälle während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin (Wegstreckenunfälle). Grundsätzlich gelten die Richtlinien des DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) für die Förderung der Berufsgenossenschaften.

Zwei wichtige Kriterien hierbei sind die Teilnehmerzahl und die Kursdauer. Eine Gruppe darf mit max. 12 Teilnehmern belegt werden und die Kursdauer muss mindestens 7,0 Stunden netto betragen. Die Zuschüsse liegen je nach Berufsgenossenschaft zwischen 60,00 EUR und 180,00 EUR pro Teilnehmer.