Weiterbildung
Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C oder D zu gewerblichen Zwecken einsetzen wollen, müssen eine Weiterbildung im Umfang von insgesamt 35 Stunden nachweisen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind Grundlage für den Eintrag der Ziffer 95 in den Führerschein. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils 5 Jahren zu wiederholen. Für den gewerblichen Güterverkehr ist die Frist für den ersten Weiterbildungszeitraum am 10. September 2014 ausgelaufen. Spätestens bis zu diesem Tag muss die Ziffer 95 in den Führerschein eingetragen worden sein. Für den Personenverkehr hat die zweite Runde bereits am 10. September 2013 begonnen.
Unsere Lösung für Ihr Unternehmen und Fahrer:
Das ADAC Fahrsicherheits-Zentrum Grevenbroich bietet Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz an. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Gruppen- schulungen durchzuführen.
Unsere fünf Module von jeweils sieben Stunden Länge decken alle vom Gesetzgeber geforderten Kenntnisbereiche ab.
Wir sind Ihr verlässlicher Partner mit hohem Qualitätsanspruch, wenn es um die Absolvierung Ihrer Weiterbildung geht.
- Hohe Qualitätsstandards im Bereich der Berufskraftfahrer-Weiterbildung durch beste Qualifikationen der externen Dienstleister und Moderatoren mit nachhaltigem Nutzen für Ihre Fahrer und Ihr Unternehmen: Reduzierung von Unfällen, geringerer Verschleiß, Senkung des Kraftstoffverbrauchs
- Vom ADAC, DVR und Bezirksregierung zugelassene, externe Dienstleister und Moderatoren
- Hohe Kompetenz aus langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Fahrsicherheit und anderer Weiterbildungsmodule
Übrigens: Werden bei uns die Module 1 (ECO-Training) und 2 (Fahrsicherheit) fahrpraktisch umgesetzt. Dies erhöht den Lernerfolg und die Reduzierung von Unfällen und Kraftstoffkosten.
Wir beraten Sie gerne! Ihre persönlichen Ansprechpartner im Fahrsicherheits-Zentrum Grevenbroich erreichen Sie unter 02181 7570-123.