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Eine vom ADAC und DVR zusammengestellte Expertengruppe überarbeitet das
Programm zwischen 1970 und 1973. Neue Lernziele werden entwickelt und in einem ersten Handbuch festgehalten. Seitdem steht
nicht mehr die Gefahrenbewältigung, sondern das Erkennen und Vermeiden von Gefahren im Zentrum des Programms.
Schwerpunkte des theoretischen Inhalts bildeten Grundzüge der Fahrphysik, der Sehschulung und der
Verkehrssicherheitslehre.
1973 konnten die ersten 100 Trainer im „DVR-Fahrsicherheitstraining” ausgebildet werden. In der Fahrpraxis
wurden Bremsen und Stabilisieren eines Fahrzeugs sowohl auf trockener Fahrbahn wie auch auf der Gleitfläche
geübt (Letztere wurde damals oft mittels Schmierseife oder diverser Fette präpariert, was dem
Fahrsicherheitstraining im Sommer eine besondere „Duftnote” verlieh).
Entscheidenden Einfluss auf die Weiterentwicklung der
Fahrsicherheitstrainingsprogramme hatte 1977 ein erster Forschungsauftrag der Bundesanstalt für
Straßenwesen, in dessen Rahmen die Wirksamkeit des Fahrsicherheitstrainings auf die Erhöhung der
Verkehrssicherheit hin überprüft wurde (Seydel, Beetz, 1977). Methoden und Medien der
Fahrsicherheitstraining-Kurse konnten aufgrund der Untersuchung optimiert werden. Die Verzahnung von Theorie und Praxis,
die von besonderer Bedeutung für den Lernerfolg der Teilnehmer ist, konnte verbessert werden. Nach der
Neukonzeption übernahm 1980 der DVR neben dem ADAC die Koordination und Steuerung nicht nur der Traineraus- und
fortbildung, sondern auch die Öffentlichkeitsarbeit.
Zwischen 1975 und 2000 stiegen die Teilnehmerzahlen von anfänglich 8.000 auf
über 130.000 pro Jahr an.
Inzwischen haben weit mehr als eine Million Kraftfahrer auf über 100 Fahrsicherheitstrainingsplätzen am Fahrsicherheitstraining
teilgenommen.
Der Bekanntheitsgrad des Fahrsicherheitstrainings bei den Kraftfahrern erreichte nach einer repräsentativen Umfrage des
DVR 92,5%. Verantwortlich hierfür ist u.a. ab 1985 das zunehmende Engagement der Berufsgenossenschaften, die nicht
nur den Berufskraftfahrern, sondern teilweise allen Betriebsangehörigen eine finanziell vergünstigte —
teilweise kostenlose — Teilnahme am Fahrsicherheitstraining ermöglichen.
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Ab 1987 kamen neue Organisationen, die das Fahrsicherheitstraining umsetzten,
hinzu, welche sich durch Lizenzverträge mit dem DVR verpflichteten, die Programminhalte und Qualität einzuhalten.
Um den ständig steigenden Teilnehmerzahlen gerecht werden zu können,
wurde 1989 ein „mobiles Fahrsicherheitstraining” aus der Taufe gehoben, das auf improvisierten Plätzen
mittels einer Gleitfolie die Durchführung des Fahrsicherheitstrainings möglich macht. Dies war vor allem für
die neuen Bundesländer von Bedeutung, die anfangs nicht über genügend feste Plätze verfügten.
1999 erfolgte die Vorstellung der Ergebnisse einer neuerlichen aufwändigen Wirksamkeitsstudie durch die Bundesanstalt
für Straßenwesen (Kiegeland, 1999). Die Ergebnisse dieser Untersuchung bestätigen vor allem die positive
Wirkung einzelner Fahrsicherheitstraining-Lerneinheiten und lassen den Schluss zu, dass die zentrale Wirkung des
Fahrsicherheitstrainings auf eine Verbesserung defensiver Fähigkeiten beim Autofahren hinausläuft. Die von Kritikern
des Programms befürchtete Risikokompensation (Wilde, 1968) ließ sich dagegen nicht nachweisen.
Die inzwischen gewonnenen Erfahrungen mit dem Fahrsicherheitstraining sowie die Ergebnisse der Begleituntersuchung der
Bundesanstalt für Straßenwesen und zweier kleinerer Befragungen von Fahrsicherheitstraining-Teilnehmern und
Trainern (Lessenich 1999 und 2000) im Auftrag des DVR führten zu einer erneuten Überarbeitung des Programms
unter der Federführung einer ADAC-DVR-Arbeitsgruppe, deren Ergebnisse in diesem Handbuch festgehalten sind.
Seither steht bei den Programmverantwortlichen weniger eine erneute
Programmverbesserung im Vordergrund, sondern vielmehr die Durchsetzung und Sicherung der erreichten
Qualität. Im März 2005 wurde der zur Zeit letzte Teil für die regionale Umsetzung von
Fahrsicherheitstrainings gesetzt — Die Fertigstellung des Fahrsicherheitszentrums Grevenbroich.
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