Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Weiterbildung für Lkw- und Bus-FahrerInnen
Seit 1. Oktober 2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft getreten. |
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Es schreibt vor:
Alle Bus-Fahrer, die seit dem 10.09.2008 und alle Lkw-Fahrer, die seit dem 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind,
müssen alle 5 Jahre die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung nachweisen.
Berufseinsteiger, die ihre Bus-Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 bzw. ihre Lkw-Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erwerben,
müssen eine Prüfung absolvieren, um Ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation bzw. beschleunigte
Grundqualifikation).
Wer ist betroffen?
Wann muss ich mit der Weiterbildung anfangen?
Gibt es Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht?
Welche Kriterien gelten für die Weiterbildungen?
Was bietet das ADAC Fahrsicherheitszentrum Grevenbroich?
Was geschieht, wenn der Unternehmer und / oder der Fahrer die Qualifikation nicht nachweisen können? 
Müssen Fahrer, die aushilfsweise als Lkw-Fahrer bei einer Spedition arbeiten, an einer Weiterbildung teilnehmen?
Wo erhalte ich Zuschüsse? 
Unser Schulungsangebot zum Download für Lkw
und Bus!
Hier können Sie die Lkw-Broschüre und die
Bus-Broschüre herunterladen! |