Bitte aktivieren Sie JavaScript Ihres Browsers!
  kastengrau.jpg  *A*B*S Fahrsicherheitszentrum GmbH, Elfgener Dorfstr. 1, 41515 Grevenbroich, 02181 75 70 222, info@fsz-grevenbroich.de
onlineBuchenButton.jpg
Qualifikationsgesetz … X
kastengelb.jpg  Kleintransporter kastengelb.jpg  Sonderfahrzeuge kastengelb.jpg  Gabelstapler kastengelb.jpg Berufskraftfahrer-Qualifikation
Lkw_200x133.jpg BKrFQG_Weiterbildung_280x74.jpg
Bus_200x133.jpg

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Weiterbildung für Lkw- und Bus-FahrerInnen
Seit 1. Oktober 2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft getreten.

 

Es schreibt vor:
Alle Bus-Fahrer, die seit dem 10.09.2008 und alle Lkw-Fahrer, die seit dem 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen alle 5 Jahre die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung nachweisen.
Berufseinsteiger, die ihre Bus-Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 bzw. ihre Lkw-Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erwerben, müssen eine Prüfung absolvieren, um Ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation).

Wer ist betroffen?
Wann muss ich mit der Weiterbildung anfangen?
Gibt es Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht?
Welche Kriterien gelten für die Weiterbildungen?
Was bietet das ADAC Fahrsicherheitszentrum Grevenbroich?
Was geschieht, wenn der Unternehmer und / oder der Fahrer die Qualifikation nicht nachweisen können? pdf_icon.jpg
Müssen Fahrer, die aushilfsweise als Lkw-Fahrer bei einer Spedition arbeiten, an einer Weiterbildung teilnehmen?
Wo erhalte ich Zuschüsse? pdf_icon.jpg

Unser Schulungsangebot zum Download für pdf_icon.jpg Lkw und pdf_icon.jpg Bus!

Hier können Sie die pdf_icon.jpg Lkw-Broschüre und die pdf_icon.jpg Bus-Broschüre herunterladen!

Werb3.gif