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Allgemeine Geschäftsbedingungen für: A*B*S Fahrsicherheitszentrum GmbH
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Teil I: Bedingungen für Privatkunden / FirmenkundenTeil II: Ergänzende Bedingungen für Fremdveranstaltungen und -vermietungenGeltungsbereichDie nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der ABS Fahrsicherheitszentrum GmbH oder dem ADAC Sicherheitstraining Klaus Ruppert (nachfolgend Veranstalter genannt) geschlossenen Veranstaltungsverträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und für den Fall, dass sie einmal nicht ausdrücklich beigefügt werden. Abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Teil I:1. Teilnahmebedingungen Privatkunden1.1. TeilnahmeberechtigungPrivatpersonen sind nur teilnahmeberechtigt, wenn die Kursgebühr im Voraus bezahlt und/oder ein für die Kursform berechtigender Gutschein vorgelegt wurde. 1.2. Gültiger FührerscheinDie Teilnahme ist nur Inhabern mit einer für das Trainingsfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Der Veranstalter kann verlangen, dass die Fahrerlaubnis vor Beginn der Veranstaltung vorgezeigt wird. Fahrerlaubnisinhaber des Modells „Begleitetes Fahren” dürfen nur gemeinsam mit der eingetragenen begleitenden Person am Training teilnehmen. 1.3. Eigenes Fahrzeug / MietfahrzeugSoweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nutzen die Teilnehmer für das gebuchte Training ihre eigenen Fahrzeuge. Sind Halter und Teilnehmer nicht identisch, obliegt es dem Teilnehmer, im Vorfeld der Veranstaltung das Einverständnis des Halters einzuholen. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbstverantwortlich. Eine Überprüfung des Fahrzeugs durch den Veranstalter findet nicht statt. Das Trainingsfahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. 1.4. Zu beachtende VorschriftenDie Teilnehmer haben sich während des Trainings diszipliniert zu verhalten. Während des Kurses ist den Anweisungen des Kursleiters
Folge zu leisten. Diese Anweisungen haben immer Vorrang. Ohne Erlaubnis des Trainers darf eine Fahrbahn weder betreten, noch
befahren werden. 1.5. Ausschluss vom TrainingDer Veranstalter behält sich in folgenden Fällen vor, Teilnehmer vom Training auszuschließen: 1.6. Winterreifen / Reifen mit Profil unter 1,6 mm / Nicht für das Fahrzeug zugelassene ReifenDer Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sein Fahrzeug so zu bereifen, dass eine durch die Reifen bedingte Gefährdung
ausgeschlossen ist. Es obliegt nicht der Verantwortung des Kursleiters, einzelne Fahrzeugreifen auf ihre Eignung zu überprüfen. Bei
winterlichen Witterungsverhältnissen sind Winterreifen empfehlenswert. Schäden, die bei winterlichen Witterungsverhältnissen
entstehen und die ganz oder zum Teil darauf zurückzuführen sind, dass Sommerreifen genutzt werden, können dazu führen, dass dem
Teilnehmer eine Teilschuld oder die komplette Schuld an einem Schaden auch dann angerechnet werden kann, wenn eine zusätzliche
Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. 1.7. GurtpflichtWährend des praktischen Sicherheitstrainings besteht Gurtpflicht. 1.8.A Mitnahme von Begleitpersonen (Beifahrer oder Gäste) in GrevenbroichBeifahrer begrüßen wir sehr gerne in Grevenbroich. Nach Rücksprache werden Beifahrer gegen eine Gebühr in die Kurse eingebucht. Beifahrer bzw. Sozia/Sozius sind mit der Entrichtung einer anteiligen Kursgebühr versichert, berechtigt, der Theorie zu folgen, auf dem Trainingsgelände die Gruppe zu begleiten. Sie dürfen auf dem Motorrad bzw. im Pkw mitfahren, jedoch das KFZ nicht selbst pilotieren. Kursteilnehmer können nach Rücksprache mit dem Veranstalter auch gerne Gäste zu den Kursen in Grevenbroich mitbringen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Gäste. Gäste bewegen sich auf eigenes Risiko, dürfen weder auf dem oder im Fahrzeug sitzen, nicht der Theorie beiwohnen und auch nicht die Strecke betreten. 1.8.B Mitnahme von Begleitpersonen in Kaarst und SonsbeckKursteilnehmer können nach Rücksprache mit dem Veranstalter sehr gerne Gäste zu den Kursen mitbringen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Gäste. Gäste bewegen sich auf eigenes Risiko, dürfen weder auf dem oder im Fahrzeug sitzen. 1.9. MotorradschutzbekleidungTeilnehmer von Sicherheitstrainings für Motorradfahrer verpflichten sich, komplette Motorradschutzbekleidung sowie einen nach der StVZO zugelassenen Helm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel zu tragen. 1.10. Mitnahme von KindernDie Mitnahme von Kindern ist ohne Sondergenehmigung des Veranstalters nicht gestattet. 1.11. Mitnahme von TierenDie Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. 2. Vertragsabschluss Privatkunden2.1. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. 3. Preise / ZahlungPrivatkunden 4. Trainingsfahrzeuge PrivatkundenTrainingsfahrzeuge können vom Veranstalter nach Verfügbarkeit und Voranmeldung gegen zusätzliche Vergütung gestellt werden. In diesem Fall gelten hinsichtlich der Zurverfügungstellung des Fahrzeugs gesonderte Bedingungen, die dem Teilnehmer zusätzlich ausgehändigt werden. 5. Versicherungsschutz Privatkunden5.1. Eigene Fahrzeuge des TeilnehmersBei bestimmten Fahrsicherheitstrainings bietet der Veranstalter vor dem Kurs eine zusätzliche, kostenpflichtige Fahrzeug- Vollkaskoversicherung der HDI Industrie Versicherung an, die nur nach ausdrücklicher Buchung vor Beginn der fahrpraktischen Übungen nachfolgende Bedingungen hat:
6. Stornierung oder Umbuchung durch den KundenVor Beginn der Veranstaltung kann der Kunde seine Teilnahme stornieren oder nach Absprache umbuchen. Die Umbuchungs- oder
Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform In diesem Falle kann der Veranstalter folgende Stornogebühren berechnen:
Die Übertragung eines gebuchten Trainingslatzes an einen von Ihnen genannten Ersatzteilnehmer ist bei verschiedenen Kursen (Grundkurse) jederzeit ohne Bedingungen und Stornierungsgebühren möglich. Bei weiterführenden Kursen (Aufbautrainings) muss ein Ersatzteilnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit er zugelassen werden kann. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem Veranstalter sei ein geringerer Schaden als in den Stornobedingungen bezeichnet, entstanden. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang beim Veranstalter. Bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Stornierung muss der volle Teilnahmepreis bezahlt werden. Gutscheine können nicht gegen Bargeld umgetauscht werden. Bestellungen über Fernkommunikationsmittel wie Internet und Telefon Nach § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB unterliegen Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung nicht dem 14-tägigen Widerrufs- und Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz, wenn diese zu einem genauen Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen sind. Firmenkunden Der Veranstalter behält den Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Preis, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden. Treten Firmenkunden vom Vertrag zurück oder buchen verbindlich gebuchte Termine um, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung berechnen oder mindestens eine Entschädigung gemäß folgender Aufstellung verlangen:
Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem Veranstalter sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden, als die in Ansatz gebrachten Stornopauschalen. Umbuchungs- und Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Der Veranstalter ist berechtigt, die Umbuchungs- oder Stornogebühr gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen. 7. Veranstaltungsabsage/-verlegung und Kündigung durch den Veranstalter PrivatkundenDer Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 3
Tage vor dem Training oder bei extremen Witterungsverhältnissen bis zum Trainingstag, das Sicherheitstraining abzusagen,
abzubrechen oder mit Einverständnis der Teilnehmer auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. 8. Leistungsstörungen PrivatkundenDer Veranstalter verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und Durchführung des Fahrsicherheitstrainings. Er haftet für Schäden, die dem Teilnehmer durch schuldhafte Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstehen. Der Schadensersatz ist hierbei für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden auf die Höhe des Kurspreises beschränkt. 9. Haftung für Personen- und Sachschäden Privatkunden und FirmenkundenDem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei dem Sicherheitstraining um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt.
Die Teilnahme an einem Sicherheitstraining erfolgt daher auf eigenes Risiko. 10. Fotos und FilmmaterialDie Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, dass der Veranstalter Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufzeichnet. Der Veranstalter ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbezwecken zu verwenden. 11. DatenschutzDer Veranstalter ist berechtigt, im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführungen einer Veranstaltung zu erheben und zu verarbeiten, ggf. die dazu erforderlichen Daten einer vorhandenen Mitgliedschaft zu nutzen. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung in Fragen der Verkehrssicherheit gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte außer dem ADAC weitergegeben werden. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten zur Beratung und Betreuung kann jederzeit widerrufen werden. Eine versehentlich, ohne besonderes Einverständnis des Teilnehmers versandte Werbepost berechtigt den Teilnehmer nicht, Schadensersatzansprüche zu erheben, oder eine Unterlassungserklärung mit Strafandrohung zu fordern. 12. GerichtsstandFür sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist Gerichtsstand Grevenbroich oder das Grevenbroich nächstgelegene zuständige Gericht. Soweit dies nicht zulässig ist, gilt der gesetzliche Gerichtsstand. 13. SchlussbestimmungenSämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche
Vertragsänderungen. Teil II: Ergänzende Bedingungen für Fremdveranstaltungen und -vermietungen:1. GeltungsbereichDie nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu den o.g. Bedingungen für den Fall, dass unsere Trainingsflächen von Fremdveranstaltern genutzt wird. 2. Verwendung des ADAC-LogosJegliche Verwendung des Namens sowie geschützter Kennzeichen des ADAC e.V. und der ABS Fahrsicherheitszentrum GmbH bedarf jeweils vorher der Vorlage und deren schriftlicher Genehmigung durch die ABS Fahrsicherheitszentrum GmbH oder ADAC Sicherheitstraining Klaus Ruppert. 3. VersicherungsschutzDie Mieterin ist verpflichtet, für die von seiner Veranstaltung ausgehenden Gefahren geeignete Versicherungen, insbesondere eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und den Abschluss einer solchen Versicherung vor Beginn der Veranstaltung auf Verlangen nachzuweisen. 4. LeistungsstörungenBei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. 5. HaftungBei Fremdveranstaltungen geht die Vermieterin kein Rechtsgeschäft mit den Veranstaltungsteilnehmern ein und ist frei von jeder
Haftung aus der Geschäftsbeziehung zwischen Fremdveranstalter und Teilnehmer. Der Betreiber instruiert die Mieterin ausführlich
hinsichtlich der Benutzung der gemieteten Sache. Die Mieterin stellt die Vermieterin zudem frei von allen Ansprüchen, die
Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbesondere in Bezug auf Ankündigung,
Organisation und Durchführung der Fremdveranstaltung gegen die Vermieterin geltend machen. Die Vermieterin haften nicht für
Schäden, die der Mieterin oder den Teilnehmern durch höhere Gewalt entstehen. 6. FremdcatererFremdcaterer sind im Fahrsicherheitszentrum Grevenbroich nicht zugelassen, soweit nicht eine Sondervereinbarung mit der Vermieterin getroffen wurde. 7. Anmietungen für Berufskraftfahrer-Aus- und WeiterbildungsmaßnahmenDie Mieterin verpflichtet sich, Modul- und Seminarraumanmietungen, die unter die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) fallen, bei einer Anfrage zu nennen, da diese mit höheren Mietgebühren angeboten werden. Die Vermieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass Trainings, die von der Mieterin nach dem BKrFQG abgehalten werden und in der Terminliste oder der separaten Buchung von der Mieterin im Vorfeld nicht als Training nach der BKrFQG gekennzeichnet sind, nachträglich, auch bei Vorliegen einer Terminbestätigung von der Vermieterin, zu jedem Zeitpunkt abgesagt werden können. In jedem Fall berechnet die Vermieterin auch nachträglich die dafür vorgesehenen höheren Mietgebühren und eine zusätzliche Strafgebühr in Höhe von € 2.500,- 8. HospitalityJede Form von Hospitality im Zusammenhang mit der vom Mieter durchgeführten Veranstaltung ist vorher mit der Vermieterin abzustimmen. Stand: April 2009
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